BUNDjugend Baden-Württemberg  

Landesjugendplan

In Baden-Württemberg ist die Landesgeschäftsstelle der BUNDjugend für die Beantragung und Abwicklung von Landesjugendplan-Zuschüssen auch für alle BUNDjugend- und BUND-Gruppen zuständig (im Abrechnungsjargon sind wir die „Dachorganisation“). Für Maßnahmen von anderen Verbänden sind wir NICHT zuständig (s.u. „Wichtiger Hinweis“).

Wir haben für euch ein MERKBLATT mit den wichtigsten Infos zusammengestellt. Wenn ihr Maßnahmen plant, setzt euch am besten direkt mit Sabine Renelt in Verbindung: 0711/619 70-20 oder sabine.renelt@bundjugend-bw.de.

Weitere Infos, alle LJP-Seminare, immer aktuell die Zuschussquoten etc. kannst du im Jugendarbeitsnetz nachlesen (Achtung: Für Anträge an uns gelten die Fristen unten!)

 

Fristen

  • Anträge müssen bis spätestens 1.2. bei der BUNDjugend vorliegen.
  • Anträge für finanziell schwächer gestellte Teilnehmer*innen müssen bis spätestens 3 Wochen vor Freizeitbeginn bei der BUNDjugend vorliegen. Voraussetzung ist aber trotzdem der Antrag bis 1.3.
  • Bis spätestens 4 Wochen nach Veranstaltungsende  müssen die Verwendungsnachweise bei der BUNDjugend vorliegen.

Vorlagen für Anträge und Verwendungsnachweise

  • Bitte benutzt für die Beantragung und für den Verwendungsnachweis von Projekten mit Bildungscharakter die von uns dafür entwickelte Vorlage: Download als ott für LibreOffice | Download als dotx für Microsoft Office.
  • Bitte benutzt für die Beantragung und für den Verwendungsnachweis von Themenorientierten Bildungsmaßnahmen für Jugendliche und für Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen für Multiplikator*innen in der Kinder- und Jugendarbeit die von uns dafür entwickelte Vorlage: Download als ott für LibreOffice | Download als docx für Microsoft Office.
  • Außerdem brauchen wir bei Seminaren und Jugendgruppenleiter*innen-Schulungen die Original-Teilnahmeliste („Vordruck L2“ als pdf), in die sich alle Teilnehmer*innen, Seminarleiter*innen und Referent*innen leserlich eingetragen und unterschrieben haben. Die Seminarleitung muss die Listen zusätzlich am Ende jeder Seite unterschreiben.
  • Wenn ihr im Freizeitenbereich etwas beantragen wollt, meldet euch bei Sabine (Kontakt s. oben). Infos zu den Zuschüssen für finanziell schwächer gestellte Teilnehmer*innen s.u.
  • Die Abrechnungsunterlagen mit allen Originalbelegen müssen 10 Jahre lange aufbewahrt werden. BUND-Gruppen mit einer eigenen Buchhaltung sind dafür selbst verantwortlich. BUNDjugend-Gruppen, die nicht an der Buchhaltung ihrer BUND-Gruppe dranhängen, müssen mit der Abrechnung alle Originalbelege an die BUNDjugend BW schicken.
  • Tipp: speichert euch eure Anträge ab, dann könnt ihr daraus mit weniger Arbeit direkt die Verwendungsnachweise machen.
  • Bitte mailt uns die Dateien zu. Nur die Unterschriftenlisten und ggf. die Original-Belege müssen mit der Post geschickt werden.
  • Weitere Vorlagen, die für dich evtl. nützlich sind, findest du unter www.bundjugend-bw.de/vorlagen.

Freizeiten: Zuschüsse für finanziell schwächer gestellte Teilnehmer*innen

Für Teilnehmer*innen aus finanziell schwächer gestellten Familien kann für Freizeiten („Jugenderholungsmaßnahmen“) ab fünf Tagen Dauer, die von BUNDjugend- und BUND-Gruppen veranstaltet werden, auf Antrag ein staatlicher Zuschuss von bis zu 25 €/Tag gewährt werden, wenn das monatliche Brutto-Familieneinkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Diese Grenze wird in der Verwaltungsvorschrift nicht genau definiert. Als Orientierung dienen die folgenden Einkommensgrenzen, je nach Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen.

1.586 Euro für 1 Erwachsene + 1 Kind (u. 14)
1.953 Euro für 1 Erwachsene + 2 Kinder (u. 14)
2.197 Euro für 2 Erwachsene + 1 Kind (u. 14)
2.563 Euro für 2 Erwachsene + 2 Kinder (u. 14)

Wenn Ihr Einkommen die angegebenen Grenzen nicht übersteigt und Sie einen Antrag auf den Zuschuss stellen wollen, wenden Sie sich an die BUNDjugend- bzw. BUND-Gruppe, die die Freizeit veranstaltet, bei der Ihre Kinder mitfahren werden. Unsere Gruppen geben die Anträge dann an uns weiter und bestätigen uns, dass Ihre Kinder bei den Freizeiten als Teilnehmer*innen dabei sind.

Der Antrag (Formular A22-1) kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das Formular ist bequem direkt am Rechner ausfüllbar.

So funktioniert die Antragstellung und Abwicklung:

  1. Eltern füllen das Formular aus, unterschreiben es und geben es an die veranstaltende BUNDjugend-/BUND-Gruppe weiter.
  2. Die veranstaltende BUNDjugend-/BUND-Gruppe gibt den Antrag an die BUNDjugend-Landesgeschäftsstelle weiter und bestätigt, dass die Kinder für die Freizeiten angemeldet sind.
  3. Der Antrag muss spätestens drei Wochen vor Beginn der Freizeit bei uns sein: BUNDjugend Baden-Württemberg
    z.Hd. Sabine Renelt
    Rotebühlstr. 86/1, 70178 Stuttgart
    fon 0711/619 70-20, sabine.renelt@bundjugend-bw.de
  4. Wir reichen alle Anträge gesammelt beim Regierungspräsidium ein.
  5. Unmittelbar nach Abschluss der Freizeit gibt uns die veranstaltende BUNDjugend-/BUND-Gruppe Bescheid, wie lange die Kinder, für die Anträge gestellt wurden, bei der Freizeit dabei waren.
  6. Danach rechnen wir mit dem Regierungspräsidium ab und überweisen den Zuschuss direkt an die Eltern.

Wichtiger Hinweis

Wir kriegen immer wieder Anfragen oder Anträge aus anderen Verbänden. Wir können euch nicht weiterhelfen. Bitte wendet euch an eure zuständige Verbandszentrale. Wir sind ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit innerhalb von BUNDjugend (und BUND) und ihren Gruppen in Baden-Württemberg zuständig.

Wenn du als Jugendleiter*in noch neu bist und nicht so genau weißt, welche Dachorganisation für dich zuständig ist, schau dir am besten die Mitgliederliste des Landesjugendrings an, da hast du die meisten landesweiten Jugendverbände auf einen Blick. Wenn du den für deinen Kreis bzw. deine Stadt zuständigen Jugendring suchst, findest du in der auf der Mitgliederliste des Landesjugendrings einer Liste der kommunalen Jugendringe. Und wenn du in der Jugendarbeit in einem Sportverein tätig bist, hat die Baden-Württembergische Sportjugend die relevanten Infos für dich.